Allgemeine Geschäftsbedingungen

 der Firma Videoproduktion Falko Reich

(Stand: 30.07.2023)

Präambel

Die Zusammenarbeit mit der Firma Videoproduktion Falko Reich beruht auf gegenseitiges Vertrauen, auf Zuverlässigkeit und Kommunikation stets mit Blick auf eine positive Umsetzung eines gemeinsamen und erfolgreichen Werbeprojekts.

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche  Angebote, Verträge, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen der Firma Videoproduktion Falko Reich (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin oder Dritter finden keine Anwendung. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn die Auftragnehmerin im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

§ 2 Lieferbedingungen

Sämtliche schriftliche Angebote der individuellen Dienstleistungen der Auftragnehmerin gelten einen Monat ab Zugang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin. Der Dienstleistungsauftrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin ab Zugang bei der Auftragnehmerin rechtswirksam zustande. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich die ihm/ihr obliegenden Mitwirkungspflichten zur Umsetzung des erteilten Dienstleistungsauftrages stets vollständig und fristgemäß nachzukommen. Bei Unterlassen einer Mitwirkungspflicht und Verhinderung der Leistungserbringung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin bleibt der Vergütungsanspuch der Auftragnehmerin in voller Höhe bestehen. Gleiches gilt, wenn die Hinderungsgründe zur Leistungserbringung aus der Sphäre des Auftraggebers/der Auftraggeberin stammen. Gegebenenfalls verlängert sich die vereinbarte Zeit der Bereitstellung der Video- und Fotoproduktion dementsprechend.

Die vereinbarte Vergütung versteht sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Diese Kosten sind von ihm/ihr separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an die Werbeplattformbetreiber zu entrichten.

Für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug werden Kosten in Höhe von 0,40 Euro pro Kilometer berechnet. Fahrtkosten mit Nahverkehrsmittel, Taxi sowie für Bahn- und Flugreisen werden anhand der Einzelbelege an den Auftraggeber/die Auftraggeberin weiterberechnet.

Bei Drehorten, die weiter als 150 Kilometer vom Sitz der Auftragnehmerin entfernt liegen, werden Reisezeiten als Arbeitszeiten berechnet.

Zahlungen sind spätestens sieben Tage nach Rechnungserhalt zu leisten, wenn kein Lastschriftmandat besteht. Bei einer Rückbuchung ist die Vergütung nebst Kosten binnen drei Tagen an die Auftragnehmerin zu überweisen.

Ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich die Auftragnehmerin vor, weitere Dienstleistungen bis zum Ausgleich des noch offenen Vergütungsbetrages nicht auszuführen.

Die Auftragnehmerin garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Auftraggeber/die Auftraggeberin lancierten Werbekampagnen.

Die Auswahl der SchauspielerInnen, Modellen und SprecherInnen bedarf der Abstimmung mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin. Wird die Beschäftigung von DarstellerInnen, SprecherInnen oder sonstigen Mitwirkenden gewünscht, so muss der Auftraggeber/die Auftraggeberin die diesbezüglichen Kosten tragen.

Storniert der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Auftrag wegen der Bestimmungen des Infektionschutzgesetzes oder wegen höherer Gewalt, so ist die Vergütung dennoch fällig. Sie wird gutgeschrieben. Die Gutschrift kann innerhalb eines Jahres für einen neuen Dienstleistungsauftrag verwendet werden. Danach verfällt sie.

Erforderliche Drehgenehmigungen und die Einholung von Bildrechten von Darstellern und Darstellerinnen sind von dem Auftraggeber/der Auftraggeberin vor dem vereinbarten Termin der Werbeproduktion schriftlich einzuholen und der Auftragnehmerin vor dem Drehtag vorzulegen. Dies gilt auch für die im Rahmen der Vertragsdurchführung seitens des Auftragebers/der Auftraggeberin zu beschaffenen Bild-, Ton- und Textmaterialien. Die Auftragnehmerin übernimmt als Produzentin hierfür keine Haftung. Aufwändige Konvertierungen oder Bearbeitungen des Materials erfolgen nur gegen Vergütung.

Die Bereitstellung des Video- und Fotomaterials erfolgt spätestens sechs Wochen nach der Auftragserteilung. Das Übermittlungsrisiko trägt der Auftraggeber/die Auftraggeberin.

Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an die Auftragnehmerin zu übergeben. Dem Auftraggeber/der Auftraggeberin steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.

§ 3 Dienstleistungen

Die Herstellung der Video- und Fotoproduktion erfolgt aufgrund des von der Auftragnehmerin gestellten oder genehmigten Drehbuchs, Storyboards, Layout-Films oder des schriftlich niedergelegten Briefings vor dem Drehbeginn.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber/der Auftraggeberin geschuldete Dienstleistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmen oder Dritten erbringen zu lassen.

Für die schriftlich vereinbarte Vergütung enthält der Auftraggeber/die Auftraggeberin bei einmaliger Auftragserteilung und bei einem Monatsabonnement die Dienstleistungen, die im Angebot aufgeführt werden.

Beim Monatsabonnement beträgt die Laufzeit mindestens zwölf Monate. Es findet im ersten Monat nach Zahlung eines einmalig fälligen Monatsbeitrages ein Strategiegespräch statt sowie die Contentplanung. Danach werden vor dem ersten Drehtag die Kanäle aufgesetzt. Die beidseitige Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Wochen zum Quartalsende. Die Auftragnehmerin behält sich ein gesondertes Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor vier Wochen zum Monatsende. Bei vorzeitigem Beendigungswunsch des Monatsabonnements kann ein gegenseitiger Aufhebungsvertrag einvernehmlich geschlossen werden.

Grundsätzlich werden Änderungswünsche in maximal zwei Änderungsschleifen kostenfrei eingearbeitet. Weitere Änderungen werden nach Zeitaufwand gegen ein Vergütung vorgenommen. Nach der letzten Änderungsschleife präsentiert die Auftragnehmerin dem Auftraggeber/der Auftraggeberin abschließend die finale Version der Video- und Fotoproduktion, die im Anschluss nach Rechnungsbegleichung veröffentlicht werden darf. 

Die Auftragnehmerin hat das Recht, fremdsprachliche Fassungen des Videos herzustellen, das Video in fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Hierbei darf das künstlerische Ansehen der Beteiligten nicht verletzt werden.

Die Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht binnen sieben Tagen schriftlich erklärt. Nach Ablauf der Frist sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin, insbesondere der Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption des  Projekts stellen keine Mängel dar. Eine nachträgliche Änderung der Musik zum Video erfolgt allenfalls gegen Vergütung.

§ 4  Nutzungsrechte an der Video- und Fotoproduktion

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erhält das Recht für die Nutzung des fertigen Videos und der fertigen Fotos, nicht aber das Recht an der Nutzung des Rohmaterials, welches aber auf Wunsch gegen eine  vereinbarte Vergütung freigegeben werden kann.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt das Video und die Fotos auf ihrer Website und in den sozialen Netzwerken zur Eigenwerbung zu verwenden und gegebenenfalls zu veröffentlichen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin kann der Verwendung und Veröffentlichung bis zum Drehtag schriftlich widerrufen.

Bei Datenverlust (beispielsweise durch SD-Kartenfehler) verzichten die Auftragnehmerin und der Auftraggeber/die Auftraggeberin gegenseitig auf sämtliche Schadenersatzansprüche.

Da die Werbeplattformen, z. B. Facebook und Google, jederzeit berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen und einzustellen, übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keine Haftung.

§ 5 Verhaltensregeln/Rücksichtnahmegebot

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin gewährleistet sein Verhalten nach dem eines redlichen Kaufmannes/einer redlichen Kauffrau. Die Auftragnehmerin behält sich vor, jede rechtswidrige und unsachgemäße Äußerung über ihre Firma und Dienstleistungen, sei es durch AuftraggeberInnen, MitbewerberInnen oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmäkritiken zivilrechtlich und gegebenenfalls auch strafrechtlich zu verfolgen.

§ 6 Gesetzeskonformität/Datenschutz

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich. Für beauftragte Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder Dritte gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Datenschutzgrundverordnung in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

§ 7 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht weder von Gesetzes wegen, noch räumt die Auftragnehmerin ein solches anderweitig ein.

§ 8 Schriftform/Salvatorische Klausel/Gerichtsstand

Sämtliche Verträge und Vereinbarungen mit der Firma Videoproduktion Falko Reich und deren inhaltliche Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Abweichende Vereinbarungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich und gegenseitig vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Auftragsänderungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung in einem Vertrag oder einer Vereinbarung ungültig sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Düsseldorf, 30.07.2023 Falko Reich